Hydraulik Fachbetrieb nach WHG
Das Errichten, Instandsetzen, Reinigen und Stilllegen von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen darf bei erhöhtem Gefähr-dungspotential nur durch besonders qualifizierte Unternehmen, den Fachbetrieben nach Wasserhaushaltsgesetz (WHG) erfolgen.